Zum 1. Januar 2020 tritt ein ein neues Gesetz in Kraft: das Bundes-Teilhabe-Gesetz. Mit diesem Gesetz ändern sich viele Leistungen für Menschen mit Behinderung insbesonder für diejenigen, die in Einrichtungen leben. Vom 1. Januar 2020 an bekommen Menschen mit Behinderung auch dann wenn sie in einer Wohneinrichtung leben, ihre Lebensunterhaltsleistungen und andere Einkünfte direkt selbst vom Sozialamt ausgezahlt. Die Lebenshilfe hat eine Checkliste für diejenigen zusammengestellt, aus der erstichtlich ist, was im Vorfeld dieser Veänderung zu bedenken und zu organisieren ist. Diese Liste finden Sie hier Checkliste zum Bundesteilhabegesetz „Wohnen in Einrichtungen“
Eine ausführliche Bescheibung der Änderungen hat der Bezirk Oberbayern herausgegeben. Diese Broschüre finden Sie hier Eingliederungshilfe neu gestaltet
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