Mrz 172021
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind und ein Kind mit einer Behinderung haben und die betreuende Stelle wegen der Coronapandemie geschlossen ist, so haben Sie Anspruch auf Kinderkrankengeld. Für behinderte Kinder gilt diese Regelung ohne Alterbegrenzung, also sowohl bei der Schließung von Kindertagesstätten als auch von Werksttäten und ähnlichen Einrichtungen.
Weitere Informationen finden Sie unter
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/kinderkrankengeld-wird-ausgeweitet/164738
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