Stiftung

Die Aufgaben unserer APK-Stiftung im Sinne der Satzung sind:
- die Unterstützung seelisch Kranker und ihrer Angehörigen, insbesondere durch Hilfen zum Lebensunterhalt, zur Schaffung und Beibehaltung einer Wohnung, zum Erhalt und zur Sicherung von Arbeit u.ä.,
- die Förderung von Selbsthilfegruppen Kranker bzw. Angehöriger.
Die Stiftung kann z.B. Zuschüsse gewähren für:
- Anschaffung und Sicherung einer eigenen Wohnung, Beschaffung von Einrichtungsgegenständen;
- Zusage der Übernahme von Lohnkosten im Krankheitsfall an einen Arbeitgeber, der bei Einstellung eines psychisch Kranken mit höherem Krankheitsrisiko rechnen muß;
- Übernahme einiger Jahresbeiträge für die Versicherung zum Erhalt des Rentenanspruchs;
- Beihilfen für Kuren bzw. Erholungsaufenthalte von Angehörigen;
- Finanzierung einer Hilfe für den Kranken, damit die Angehörigen einmal in Urlaub fahren können.